Hinweise zum Hausanschlussgraben

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Erkundigungspflicht

Beachten Sie vor dem Öffnen des Grabens die Informationen, die die Genos- senschaft mit dem Wärmeliefervertrag verteilt hat (Pläne für Telekom und Strom/N-Ergie), und erkundigen Sie sich bei der Gemeinde Unterpleichfeld und ggf. weiteren Ver- und Entsorgungsunternehmen über bestehende Leitungsverläufe (Wasser, Abwasser, ..) auf Ihrem Grundstück.

Der Einsatz von Baggern und Planierraupen in unmittelbarer Nähe von vor- handenen Leitungen ist nicht erlaubt. Diese Leitungen müssen von Hand freigelegt werden.

In jedem Fall sind Sie als Grundstückseigentümer für Schäden haftbar.

 

2

Sicherungspflicht

Der Graben ist ordnungsgemäß zu sichern.  Für Schäden sind Sie haftbar.

 

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Termine beachten

Der Hausanschlussgraben sollte unbedingt 1 Woche vor dem Aushub der Hauptgräben in der Straße fertig gestellt sein (Termine).

 

4

Der Aushub ist mindestens 1 m vom Graben entfernt zu lagern.

(Vereinfacht das maschinelle Einbringen der Sandbettung.)

 

5

90°-Knicke des Rohrgrabens sind nicht möglich. Es muss ein Biegeradius von mindestens 1,50 m (Achse Rohrgraben) eingehalten werden.   

 

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Den Rohrgraben auf den ersten 2 m ab Grundstücksgrenze rechtwinklig zum Hauptgraben anlegen. Erst dann mit Biegeradien im Rohrgraben beginnen.

(Die Abzweigung von der Hauptleitung erfolgt rechtwinklig mit T-Stücken.)

 

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Im Bereich der Hauseinführung die Wand auf 1,0 m Breite und 1,5 m Abstand freilegen ('Kopfloch').

(Erleichtert die Kernbohrung(en), Abdichtung und Isolierung.)

 

8

Bei schlechtem Wetter offene Gräben und seitlich lagernden Aushub abdecken, um Wasserschäden und Verschmutzungen zu vermeiden.

 

 

Der Leitungseinbau, das Einsanden und die Kernbohrung(en) (nur Außenwand) werden durch die beauftragten Firmen erbracht.

 

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Nach dem Einbau der Wärmeleitung und der Messkabel ist der Graben wieder zu verfüllen und zu verdichten und die Oberfläche wieder herzustellen. Verdichtungsgeräte, wie Rüttler, dürfen unmittelbar über den Leitungen nicht eingesetzt werden.

 

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Die Trasse darf nicht überbaut oder mit tiefwurzelnden Sträuchern oder Gehölzen bepflanzt werden.

 

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Bitte geben Sie diese Hinweise ggf. auch an das von Ihnen beauftragte Bauunternehmen weiter.