Häufig gestellte Fragen / FAQ

Wer macht den Graben auf dem Grundstück?

Für den Graben auf dem eigenen Grundstück muss jeder Eigentümer selbst sorgen.

Mögliche Baufirmen finden Sie hier.

 

Was ist eine sogenannte Übergabestation?

Die Hausübergabestation ersetzt in der Heizanlage den Heizkessel. Die Station trennt die beiden Wasserkreisläufe des Versorgers und des Abnehmers und erfasst gleichzeitig die Verbrauchswerte.

 

Welchen Teil am Hausanschluss muss ich bezahlen?

Siehe Link. 

Ab wo beginnt der Hausanschluss?
Der Hausanschluss beginnt ab dem Abzweig von der Hauptleitung, die im Regelfall in der Straße verläuft, zu Ihrem Gebäude.

Ich habe noch recht viel Heizöl in meinen Tanks, kann ich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt Wärme abnehmen?
Ja. Die Grundgebühr ist aber ab dem Folgemonat des Anschlusses bzw. der Inbetriebnahme des Netzes zu zahlen.

Je nach erzielbarem Preis kann sich auch der Verkauf des Heizölrestbestands lohnen.


Die Mindestleistung von 10 kW brauche ich nicht, kann ich zusammen mit meinem Nachbarn eine gemeinsame Mindestleistung vereinbaren?
Nein. Je Anschlussobjekt ist ein separater Anschluss- und Wärmeliefervertrag abzuschließen.

Die Mindestbestellleistung je Objekt beträgt 10 kW.


Kann ich bei der Nahwärme auch einen Tages- bzw. Nachttarif nutzen?

Nein, es gibt nur einen einheitlichen Arbeitspreis, unabhängig von der Tageszeit.


Kann meine Solaranlage (für Warmwasseraufbereitung) mit der Nahwärme kombiniert werden?
Kombinationen der Nahwärme mit solarer Wärme, Kachelofen, Festbrennstoffheizung etc. sind möglich. Die Gestaltung der Sekundärseite ist im Rahmen der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) freigestellt. Details besprechen Sie mit Ihrem Heizungsbauer.

 

Können zwei Grundstücke über eine gemeinsame Hausanschlussleitung angeschlossen werden?
Technisch wäre das möglich. Laut Satzung muss aber für jedes Anschlussobjekt ein Geschäftsanteil gezeichnet und ein eigener Wärmeliefervertrag abgeschlossen werden.

Wenn zusätzliche Wanddurchbrüche im Gebäude erforderlich sind, zählen diese zum kostenlosen Hausanschluss dazu?

Nein. Diese gehen zu Lasten des Eigentümers.

Kann ich meine alte Heizung in Betrieb lassen?

Ja, soweit von ihr keine störenden Einflüsse auf die Versorgung mit Nahwärme ausgehen. Dies macht wegen der zusätzlichen Kosten mittel- und langfristig aber wenig Sinn.


Muss die alte Heizung ausgebaut werden?

Nein.

 

Wer richtet die Hoffläche bzw. das Grundstück wieder her?
Der Grundstückseigentümer.


Sind Eigenleistungen beim Hausanschluss für die über 10 m möglich?

Nein, Eigenleistungen sind nicht vorgesehen.

Ist die Wärmelieferung auch sicher? Wer garantiert dafür?

Der Netzbetreiber garantiert für die Wärmelieferung. Das Konzept in Burggrumbach garantiert eine sehr hohe Verfügbarkeit, da an drei getrennten Orten Wärme erzeugt werden kann. Es stehen 3 Blockheizkraftwerke (BHKW) und 3 Gasthermen mit insgesamt über 750 kW Wärmeleistung zur Verfügung.

Nachtrag (Stand Ende 2017): Es wurde ein viertes BHKW installiert. so dass maximal über 900 kW Wärmeleistung verfügbar ist.

 
Was sind Sonderwünsche?
Sonderwünsche sind zum Beispiel Trassenverläufe, die man aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht nicht wählen würde (z.B. Trassenverlauf um das Haus herum).


Kann die Nahwärme auch für Niedrigtemperaturheizanlagen (Fußbodenheizung) genutzt werden?

Das ist problemlos möglich. Durch Mischer im Sekundärkreislauf kann die hohe Vorlauftemperatur auf die vom Kunden benötigte Temperatur herunter gebracht werden.

 

Aus welchen Kosten setzt sich der Wärmepreis zusammen?  

Der Wärmepreis setzt sich aus Grundpreis (abhängig von der bestellten Wärmeleistung) und dem Arbeitspreis (verbrauchte kWh) zusammen. Siehe Preisliste. Weitere Preisbestandteile gibt es nicht.


Wie lange verpflichte ich mich Wärme abzunehmen?

Der Wärmeliefervertrag läuft zunächst 10 Jahre und verlängert sich um jeweils weitere 4 Jahre. 

 

Was passiert, wenn ich mein Haus energetisch saniere und in den kommenden Jahren deutlich weniger Wärme abnehmen möchte?

Dies ist ohne Weiteres möglich. Eine verbesserte Dämmung senkt den Verbrauch.

Ein Unterschreiten der Mindestbestellleistung von 10 kW ist aber nicht möglich und macht daher als Sanierungsziel wenig Sinn. 

 

Gibt es eine Preisbindung und wenn ja wie lange?

Nein. Die Genossenschaft strebt dauerhaft stabile Preise an, kann diese aber nicht garantieren. 

 

Benötige ich noch einen Kaminkehrer, wenn ich mich für einen Nahwärmeanschluss entscheide?

Sofern Sie neben der Nahwärme nicht mit Öl/Holz/Kohle/Gas o.ä. zuheizen, benötigen Sie in Zukunft keinen Kaminkehrer mehr.

  

Was bezahle ich mit meinen Geschäftsanteil von 3000 Euro ?

Mit dem Bezahlen des Geschäftsanteil werde ich Mitglied in der Genossenschaft.

Für den Anschluss sind damit folgende Leistungen abgegolten.

(Hinweis: Nach Abschluss der Bauarbeiten im jeweiligen Bauabschnitt im Jahr 2013 können diese Leistungen für Spätentschlossene leider nicht mehr gewährt werden.)

 

Kann ich mich auch noch später anschließen lassen?
Ein nachträglicher Anschluss ist möglich soweit ausreichend Kapazitäten verfügbar sind. Die Zusatzkosten sind aber vom Hausbesitzer zu tragen. Da die Förderung der Anschlussleitung und der Übergabestation dann entfällt, wird es leider drastisch teurer. Als Beteiligung an der Finanzierung des Netzes sind auch die Grundgebühren (Mindestsatz) ab November 2012 nachzuzahlen.

Insgesamt ist mit Kosten von mindestens 10.000 Euro sowie dem Geschäftsanteil von 3.000 Euro zu rechnen (Stand Anfang 2020).

FAQ = Frequently Asked Questions (Häufig gestellte Fragen)